Steuervorteil für Ihren Privatgarten

Beispiel Gartenpflege

Gerne nehmen wir Ihnen mühsame Aufgaben oder die komplette Pflege ab.

Nutzen auch Sie den seit dem 1. Januar 2009 erheblich angehobenen Steuervorteil für haushaltsnahe Dienstleistungen wie z.B. Gartenpflege oder Reinigungsleistungen.

Die Lohnkosten werden für diese Dienstleitungen von bis zu 4000 € gefördert. Wenn die Arbeitsleistung (Lohnkosten) einschließlich Mehrwertsteuer z.B. 3000 € beträgt, so haben Sie einen Steuerbonus von 20 %, also 600 €, der direkt Ihre Einkommensteuer mindert.